Datenlöschung und
Datenträgervernichtung

In jedem gelöschten Datenträger steckt auch die Chance, nachhaltig zu wirtschaften – mit den ebenso sicheren wie cleveren Verfahren von hpm.

Weil Datenträger auch Rohstoffträger sind

Jede Festplatte in Ihrem Unternehmen enthält etliche Gigabyte, oft Terabyte an Daten, die laut Gesetzgeber am Ende der Nutzung unwiederbringlich gelöscht werden müssen. Das können viele. Nachhaltig denkende Unternehmen wissen aber auch: Jede Festplatte enthält neben sensiblen Daten auch eine Vielzahl wertvoller Rohstoffe – die seltene Erde Neodym zum Beispiel. Solche Ressourcen gehen bei herkömmlichen Verfahren ebenso unwiederbringlich verloren wie die Daten. Wer also Datenschutz mit Umweltschutz verbinden will, braucht einen vielseitigen Spezialisten als Partner. Daten sicher vernichten und Rohstoffe erhalten: Das ist der Anspruch von hpm.

Unsere Leistungen

Nicht zuletzt aus unserer langen Erfahrung im Rückbau von Rechenzentren wissen wir: Wenn es um Datenträgervernichtung im großen Maßstab geht, kommt es auf einen Partner an, der ebenso kompetent wie flexibel auf eine Vielzahl von Anforderungen reagieren kann. Vertrauen Sie auf eine maßgeschneiderte, unkomplizierte und ganzheitliche Lösung rund um das Thema Datenlöschung und Datenträgervernichtung:

  • Wir berücksichtigen die ganze Bandbreite digitaler Datenträger: Festplatten, SSDs (Solid-State Drives), USB-Sticks, optische Medien (CDs, DVDs), Speicherkarten etc.
  • Sie können alle Techniken zur Datenlöschung bei uns abrufen:
    • per Degausser: Datenträger werden einem starken magnetischen Impuls ausgesetzt und dadurch unbrauchbar gemacht
    • per Software: die Daten werden zuverlässig per Software gelöscht; die Datenträger können anschließend neu beschrieben werden
    • per Schredder: die Datenträger werden unwiederbringlich zerstört und zerkleinert; Recycling ist eingeschränkt möglich 
  • Wir erstellen ein maßgeschneidertes Datenlöschungskonzept, das die gesetzlichen Anforderungen (DIN & DSGVO) erfüllt und individuelle Wünsche berücksichtigt. Zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Wieder- oder Weiterverwendung der gelöschten Datenträger.
  • Lückenlose Dokumentation: Auf Wunsch erhalten Sie entsprechende Löschzertifikate.
  • Refurbishment: Bei Löschung durch Software setzen wir auf Wunsch die betreffenden Geräte in Stand und bringen sie in Ihrem Auftrag wieder in Verkehr
  • Unsere technische Ausstattung erfüllt den neuesten Standard:
    • Degausser löscht Daten mit 10.000 Gauss
    • Software von 1-fachen bis 35-fachen Löschdurchläufen wählbar
    • Schredder: Beim Zerkleinern können alle Sicherheitsstufen nach DIN 66399 erfüllt werden
  • Datenlöschung bei uns oder bei Ihnen: Dank eigenem Fuhrpark können wir einen gesicherten und begleiteten Transport auch hochsensibler Datenträger gewährleisten. Für überregionale Abholungen setzen wir auf unser bewährtes Logistiknetzwerk. Alternativ bieten wir die Datenlöschung mittels Degausser oder Software auch direkt bei Ihnen an.
  • Die fachgerechte Behandlung von Elektroaltgeräten nach dem ElektroG wird von uns ebenfalls berücksichtigt.

Datenlöschung und Datenträgervernichtung mit hpm: Individuell, erfahren und persönlich

Nutzen Sie unsere Vorteile bei der Datenlöschung und Datenträgervernichtung:

  • Jahrelange Erfahrung, auch in komplexen und hochsensiblen Bereichen – z. B. Rückbau von Rechenzentren
  • Geschlossene Sicherheitskette von der Abholung bis zur zertifizierten Datenvernichtung nach DSGVO, BDSG und DIN 66399
  • Entwicklung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Individualkonzepts
  • Ressourcenschonende und nachhaltige Datenvernichtung durch Software oder Degausser möglich
  • Persönliche Betreuung durch festen Ansprechpartner
  • Spezielle Sicherheitsbehälter für Lagerung und Transport in verschiedenen Größen
  • Jährliche Zertifizierung gewährleistet hohen Qualitätsstandard der Behandlungsprozesse
  • Alle am Löschprozess beteiligten Mitarbeiter sind gemäß der DEKRA-Zertifizierung ausgebildet

Clevere Datenvernichtung mit den Umweltmanagern von hpm: Aus Überzeugung nachhaltig

Nachhaltigkeitsziele, CO2- und Ressourceneinsparungen lassen sich oft dort erreichen, wo man es nicht gleich vermutet. Bei der klassischen Datenträgervernichtung von Festplatten durch Schreddern etwa lassen sich einige Sekundärrohstoffe rückgewinnen – der Großteil der werthaltigen Rohstoffe geht im Behandlungsprozess allerdings verloren, zum Beispiel durch Einschmelzen. Deutlich nachhaltiger ist die Löschung mittels Degausser oder Software. Wir setzen primär auf diese Verfahren, weil sich dadurch deutlich mehr Sekundärrohstoffe gewinnen lassen bzw. ganze Geräte wiederverwendet werden können.

Beim Degaussen werden die Daten durch einen starken Magnetimpuls für immer gelöscht und der Datenträger unbrauchbar gemacht. Anschließend zerlegt unser Fachpersonal das Material in alle Bestandteile, um daraus wichtige Komponenten und Rohstoffe zu separieren, zum Beispiel die begehrte seltene Erde Neodym. Komponenten und Rohstoffe können danach wiederverwendet oder einem zielgerichteten Recycling zugeführt werden.

Die Datenlöschung mittels Software hat den Vorteil, dass die Geräte und Datenträger auch in ihrer Funktion erhalten bleiben. Sie können problemlos wiederverwendet werden und sind bereit für eine zweite Karriere – bis zur nächsten Datenlöschung.

Datenlöschung & Datenträgervernichtung nach DSGVO und BDSG

Die Grundlagen und Standards für die Datenlöschung und Datenträgervernichtung bei hpm bildet die DIN66399. Diese gliedert sich in die folgenden drei Schutzklassen:

  • Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten
  • Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
  • Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten

Die unterschiedlichen Medien bzw. Datenträger werden in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie F - Verkleinerte Informationsdarstellung, wie z. B. Röntgenfilme und Microfiche
  • Kategorie O - Optische Datenträger, wie z. B. CDs, DVDs und BluRays
  • Kategorie T - Magnetische Datenträger, wie z. B. Floppydisks und Magnetbänder
  • Kategorie E - Elektronische Datenträger, wie z. B. USB-Sticks, SSD-Festplatten und Chipkarten
  • Kategorie H - Magnetische Datenträger wie z. B. HDD-Festplatten

Weiterhin gibt es je Kategorie 7 Sicherheitsstufen – hier gilt, je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Partikel. Die Sicherheitsstufen reichen von Verformung oder einfacher Zerteilung bis hin zu staubähnlichem Material nach der Behandlung.

Im Folgenden finden Sie die Einteilung der Sicherheitsstufen:

  • Sicherheitsstufe 1: Allgemeines Schriftgut, das unlesbar oder entwertet werden soll.
  • Sicherheitsstufe 2: Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen.
  • Sicherheitsstufe 3: Sensible und vertrauliche Daten sowie personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.
  • Sicherheitsstufe 4: Besonders sensible und vertrauliche Daten sowie personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.
  • Sicherheitsstufe 5: Geheim zu haltende Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung.
  • Sicherheitsstufe 6: Geheim zu haltende Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
  • Sicherheitsstufe 7: Strengstens geheim zu haltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.

Mit hpm haben wir einen vertrauensvollen Dienstleister für die sichere Löschung unserer hochsensiblen Daten gefunden. Von der Beratung zum optimalen Löschprozess über den Transport bis hin zur nachweislichen Vernichtung.

Ralf Hellige, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung, Sparkasse Osnabrück

Unsere Zertifikate zur Datenträgervernichtung nach DEKRA V1.2 und nach ElektroG

Regelmäßige Überwachung und Zertifizierung

Unsere Behandlungsanlage zur Vernichtung von Datenträgern ist mit einem Kamera- und Überwachungssystem ausgestattet. Mindestens einmal jährlich werden die Überwachungssysteme und Sicherheitsmaßnahmen von einem externen Gutachter geprüft.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei hpm

EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

Zum 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und zwingend. Die Vorgaben der DSGVO bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten können weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt viele neue gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die in einem Vertrag (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) vereinbart werden müssen. Sowohl für Sie als Verantwortlicher als auch für uns als Auftragsverarbeiter ist diese Verordnung bindend.

Die Verarbeitung (hier Vernichtung) personenbezogener Daten ist generell verboten, wenn nicht explizit erlaubt. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur DSGVO und der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

Sprechen Sie mich an!

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.