Die insolvenzsichere Garantie ist eine gesetzliche Anforderung aus dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG). Sie dient der finanziellen Absicherung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und soll sicherstellen, dass bereits verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte auch nach der Insolvenz eines Unternehmens umweltgerecht entsorgt werden können.
Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten (b2c) genutzt werden benötigen diese Garantie um sich für eine WEEE-Nr. bei der stiftung ear registrieren lassen zu können.
Betroffen sind unter anderem:
Hersteller und Inverkehrbringer von Geräten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung (b2b) sind von der gesetzlichen Anforderung befreit.
Mit der hpm Altgeräte-Garantie können Sie die insolvenzsichere Garantie kalenderjährlich bei uns beantragen. Ihr Vorteil: Wir übernehmen für Sie den Nachweis sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen gemäß ElektroG. Darüber hinaus prüfen wir automatisch kalenderjährlich, ob Ihre Beträge angepasst werden müssen.
Die insolvenzsichere Garantie ist eine gesetzliche Anforderung aus dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG). Sie dient der finanziellen Absicherung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die insolvenzsichere Garantie soll sicherstellen, dass bereits verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte auch nach der Insolvenz eines Unternehmens umweltgerecht entsorgt werden können. Demnach sind Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in bzw. nach Deutschland gemäß dem ElektroG verpflichtet, sich bei der stiftung ear zu registrieren und eine entsprechende WEEE-Nr. zu führen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen hohe Bußgeldstrafen sowie ein Vertriebsverbot. Um die WEEE-Nr. zu erhalten, ist die jährliche Stellung einer insolvenzsicheren Garantie zwingend notwendig.