Hintergrund
Das Elektro- und Elektronikgeräte-, das Batterie- und das Verpackungsgesetz (kurz: ElektroG, BattG & VerpackG) regeln unter anderem das
Anbieten/Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen, die Wiederverwendung sowie die umweltgerechte Verwertung. Darüber hinaus soll die Verwendung von Schadstoffen verringert werden. Die Akteure des ElektroG, BattG und VerpackG (u. a. Hersteller, Vertreiber, Bürger, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Systeme, Entsorger etc.) haben eine Vielzahl an Verpflichtungen zu erfüllen.