LKW-Maut und CO2-Bepreisung
Die Bundesregierung hat zum Jahresende gesetzliche Änderungen zur LKW-Maut und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Diese haben erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur der Abfalllogistik- und behandlungsanlagen und müssen daher in Rechnung gestellt werden.
Demnach wird zum 1. Dezember 2023 eine neue Mautkomponente („Mautteilsatz“) für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen eingeführt. Diese besteht aus einem CO2-Aufschlag in Höhe von 200,-Euro pro Tonne CO2. Konkret bedeutet dies, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet wird. Dies betrifft sowohl unsere direkten als auch nachgelagerten Transporte.
Darüber hinaus soll die für 2023 angekündigte CO2-Steuer auf Abfälle, die der thermischen Verwertung zugeführt werden, ab dem 01. Januar 2024 in Kraft treten. Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung werden mit einer CO2-Steuer belegt. Ab dem 01.01.2025 wird diese im Rahmen des Klimapakets der Ampelkoalition auf 55,-€/t CO2 angehoben. Das bedeutet, dass zur üblichen Verbrennungsgebühr eine zusätzliche CO2-Steuer erhoben wird. Diese CO2-Steuer ist von der Verbrennungsanlage zu zahlen und wird an die Abfallerzeuger weitergegeben.
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