Holen Sie unser Know-How in Ihr Unternehmen
Erfahren Sie, welche grundlegenden Verpflichtungen Ihr Unternehmen beim Anbieten bzw. Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Verpackungen/verpackten Produkten besitzt.
Als Umweltdienstleister mit 30-jähriger Erfahrung in der Umweltbranche bringen wir Ihnen unser Fachwissen in Schulungen, Audits, Workshops und Compliance-Checks näher und unterstützen Sie dabei, rechtskonform im Rahmen des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG), dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu handeln.
von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und/oder Verpackungen/verpackten Produkten. Sowie
die für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ganzheitliche Unterstützung suchen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass Hersteller/Inverkehrbringer jener Produkte ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt für den daraus resultierenden Abfall verantwortlich sind! Somit sollen bereits im Voraus für diesen Zeitpunkt x entsprechende Aufwände seitens der Hersteller vollzogen werden.
Die erweiterte Herstellerverantwortung findet ihren Ursprung zwar darin, wie mit Abfällen umgegangen bzw. wie diese vermieden werden können, allerdings handelt es sich bei diesen Themen um Marktzugangsvoraussetzungen, die nicht erst beim Abfall, sondern beim Produkt ansetzen und das, bevor diese unter Umständen überhaupt verkauft wurden.
Die erweiterte Herstellerverantwortung regelt innerhalb der EU, dass Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Verpackungen bereits beim Anbieten/Inverkehrbringen Verpflichtungen für die spätere Entsorgung ihrer Produkte erbringen müssen – ansonsten dürfen sie ihre Produkte in den jeweiligen Ländern erst gar nicht anbieten bzw. verkaufen.
Sind Sie bspw. produzierender Betrieb, Dienstleister oder Händler, fallen bei Ihnen in der Regel „gewerbliche Siedlungsabfälle“ an. Dann müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung bei Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle berücksichtigen. Darüber hinaus gilt die Gewerbeabfallverordnung auch für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Auf Abfälle aus dem privaten Bereich findet sie keine Anwendung.
Unter anderem müssen bestimmte Abfallfraktionen in Ihrem Betrieb getrennt voneinander gesammelt und vorranging der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die Erfüllung der Pflichten ist zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Bußgelder verhängt werden.
Die Gewerbeabfallverordnung soll dazu beitragen, sortenreine wertstoffhaltige Fraktionen für einen Recyclingprozess zu erzeugen, indem die Abfälle bereits an der Anfallstelle getrennt gesammelt und Wertstoffe aus Abfallgemischen durch entsprechende Vorbehandlung separiert werden. Diese Maßnahmen tragen zur Ressourcenschonung bei.