Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Batteriegesetz (BattG)

Das Batteriegesetz (BattG) ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Das BattG setzt die europäische Altbatterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren”) in nationales Recht um. Es wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und beinhaltet verbindliche Ziele für Rücknahmemenge handelsüblicher Altbatterien. Die in Prozenten angegebene Rücknahmequote ist eine rollierende Quote, die die in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Massen an Batterien berücksichtigt. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Das Melderegister wird beim Umweltbundesamt geführt.

Gelangen Sie hier zu unserem Service zum Thema BattG.

Download Gesetzestext BattG


Fachgerechte Entsorgung von Batterien nach dem BattG? Kontaktieren Sie uns!


hpm - DIE UMWELTMANAGER

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR-Management), Umweltmanagement und Abfallmanagement. Von der Beratung über die Abwicklung von EAR-Abholaufträgen bis hin zum gesamten, fachgerechten Entsorgungsprozess - wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es sich um die fachkundige Organisation unter Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze handelt.

War diese Antwort hilfreich?
« zurück zur Übersicht
Sprechen Sie mich an!

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.