Von den „Herstellern“ im Sinne des ElektroG müssen nur die Hersteller von b2b-Geräten selbst die Rücknahme von Geräten ermöglichen. Allerdings können sie auch abweichende Vereinbarungen mit ihren Kunden treffen. Laut dem aktuellen Referentenentwurf zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), muss der stiftung ear zukünftig (falls keine abweichenden Vereinbarungen bestehen!) ein Konzept für eine solche Rücknahme der b2b-Geräte vorgelegt werden.
Eine wichtige Unterscheidung: Bereits seit dem 24.07.2016 müssen lt. ElektroG Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern und Online-Händler mit einer Regalfläche von 400 m² für Elektrogeräte, Altgeräte zurücknehmen. Hierbei wird zwischen der 1:1 Rücknahme: Rücknahme von Geräten von zzt. > 25 cm beim Neukauf eines vergleichbaren Gerätes und der 0:1 Rücknahme: Rücknahme ohne Neukauf bei Geräten < 25 cm unterschieden.
Freiwillig ist die Herstellerrücknahme für alle Weiterverkäufer, auf die die Definition des „Vertreibers“ aus dem ElektroG nicht zutrifft sowie für alle Hersteller von b2c-Geräten, die – über ihre Verpflichtung an der Abholkoordination teilzunehmen hinaus – Geräte eigenständig sammeln wollen.
Ja, ein Nachweis für die Rücknahme ist je Geräteart, für die der Hersteller registriert ist, zu führen. Für die Anerkennung und Anrechnung der Eigenmengen muss ein Hersteller u. a. nachweisen, dass die als Eigenrücknahme mitgeteilten Altgeräte einer Geräteart entsprechen, für die er registriert ist und nicht von Sammelstellen oder Übergabestellen stammen. Zudem kann die stiftung ear verlangen, dass die Eigenrücknahmen von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
hpm erstellt unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Kunden das passende Konzept für die Herstellerrücknahme.
Der Aufbau der Herstellerrücknahme ist für b2b und b2c-Geräte unterschiedlich, da oftmals die Anforderungen anders sind. Es gibt verschiedene Optionen: Der Endnutzer kann die Altgeräte direkt zu einer Sammelstelle bringen. Darüber hinaus können Händler eigene Sammelstellen einrichten, sodass der Endkunde bei der Abgabe eines b2c-Altgeräts gleich ein neues erwerben kann. Da b2b-Altgeräte oftmals größer als b2c-Altgeräte sind, hat sich eine Abholung beim jeweiligen professionellen Endnutzer als sinnvoll erwiesen, da der Transport solcher Altgeräte oft eine entsprechende Logistik erfordert.
Nachhaltiges Wirtschaften kommunizieren: Durch den Aufbau eines nachhaltigen Rücknahmekonzeptes auf freiwilliger Basis können Hersteller eine Vorreiterrolle einnehmen und umweltpolitisches Engagement zeigen. Über die freiwillige Eigenrücknahme leisten sie ihren wertvollen Beitrag, um Ressourcen und die Umwelt zu schonen.
Kosten sparen: Hersteller können die Eigenrücknahmemengen bei der stiftung ear geltend machen und somit ihre Verpflichtungen resultierend aus der ear-Abholkoordination minimieren. Das spart letztlich Entsorgungskosten. Denn die Abholanordnungen durch die stiftung ear ergehen auf der Grundlage einer Berechnung der zeitlich und örtlich gleichmäßigen Verteilung der Abholpflichten auf alle registrierten Hersteller. Nach dem ElektroG sollen die gemeldeten Inputmengen den abzuholenden Outputmengen entsprechen. Diese Abgaben, sowie weitere Entsorgungskosten können sich Hersteller mit nachhaltigen Rücknahmekonzepten reduzieren.
Wertschöpfung erhöhen: Haben Hersteller Zugriff auf ihre eigenen Altgeräte können sie die Wertschöpfung erhöhen, da sie teils werthaltige Materialien und Rohstoffe zurückgewinnen und über deren Verwendung selbst verfügen können.
Kontrolle behalten: Mit der Rücknahme behalten Hersteller die Kontrolle darüber, was mit ihren Altgeräten passiert und können einen Zweitmarkt sowie eine unsachgemäße Behandlung der Altgeräte verhindern.
Die Kosten für ein nachhaltiges Rücknahmekonzept richten sich nach der Art der Produkte und dem individuellen Umfang, der zusammen mit dem Kunden festgelegt wird.
Die Rücknahme ist für alle Branchen und Elektro- und Elektronikgeräte möglich.
Wenn ein Hersteller seine Produkte freiwillig zurücknehmen möchte, kann er dies mithilfe seiner in den jeweiligen Ländern gültigen Rücknahmesysteme tun. Hier kann es durchaus vorkommen, dass ähnliche Rücknahmesysteme für die erweiterte Herstellerverantwortung in mehreren Ländern existieren und so vorhandene Strukturen genutzt oder von Synergieeffekten profitiert werden kann. hpm hilft Herstellern auch international dabei, dass für sie wirtschaftlichste Rücknahmekonzept zu nutzen.