Beratung zur erweiterten Herstellerverantwortung
Registrierung, Mengenmeldungen & Reportings übernehmen wir für Sie - alles für Ihren sicheren Marktzugang.
Die Anforderungen der EPR wurden in jedem EU-Mitgliedstaat in jeweils nationales Recht überführt. Trotz einer einheitlichen Rechtsgrundlage ist eine harmonisierte Umsetzung nicht erfolgt. Dies stellt insbesondere international agierende Unternehmen vor große Herausforderungen.
So vielfältig und komplex wie die zahlreichen Verpflichtungen, so individuell sind auch unsere Beratungsleistungen. Je nach Bedarf werden im Rahmen einer „klassischen“ Analyse beispielsweise die jeweils in nationales Recht überführten Anforderungen und konkreten Verpflichtungen ganzheitlich und individuell für den Auftraggeber recherchiert, aufbereitet und (zum Beispiel in Form von Checklisten) dokumentiert. Entsprechende Handlungsempfehlungen dienen dazu, die Compliance und damit einhergehend die Einhaltung der Marktzugangsvoraussetzungen nachhaltig und dauerhaft sicherzustellen.
Neben der „klassischen“ Analyse und dem darauf aufbauenden Monitoring bieten wir Ihnen unter anderem maßgeschneiderte Workshops und Schulungen und unabhängige Audits an.
Damit Sie wissen, was zu tun ist – konkret und individuell
Im Rahmen eines Audits werden alle Aspekte und implementierten Prozesse der erweiterten Herstellerverantwortung vor Ort umfangreich überprüft und in einem ausführlichen Bericht samt Handlungsempfehlungen und Maßnahmenplan dokumentiert. Ziele des Audits sind in erster Linie die nachhaltige Sicherstellung der Compliance (unter anderem Erfüllung der Marktzugangsvoraussetzungen und Vermeidung von Produktrückrufen) und die Optimierung bereits etablierter Prozesse. Darüber hinaus erfüllt das Audit durch die ausführliche Betrachtung der relevanten Themen einen ausgeprägten Schulungscharakter.
Je nach Wunsch und Bedarf werden im Rahmen eines Audits unter anderem die folgenden Punkte betrachtet:
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung. Sie legt Mindestnormen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der EU fest.