Nachhaltigkeitsbericht

Expertenwissen für ein nachhaltiges Bekenntnis zu ökologischer und sozialer Verantwortung

Größere Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sind laut EU-Richtlinie 95/2014 bereits seit 2017 gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Auch immer mehr kleinere Unternehmen bekennen sich mit einem sorgfältigen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht zu ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung.

Angesichts steigender Ansprüche von Geschäftspartnern, Kunden und auch Mitarbeitern an ein nachhaltiges Wirtschaften und eine verantwortungsvolle Unternehmensphilosophie, liegen die Vorteile einer transparenten Dokumentation von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltauswirkungen, sozialen Aspekten und ganzheitlichem unternehmerischen Denken auf der Hand. Ein Nachhaltigkeitsbericht stärkt Vertrauen und kommuniziert zukunftsorientiertes Handeln.

Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Projektmanagement und ausgewiesenen Expertenwissen auf dem Weg zu einem guten Nachhaltigkeitsbericht.

Welche Aufgaben übernimmt hpm?

Begleitung der internen Berichterstellung

  • Schulungen und Workshops zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
  • Übersicht gesetzlicher Rahmenbedingungen
  • Bestandsaufnahme der Umweltleistungen, Nachhaltigkeitsaspekten und relevanter Kennzahlen
  • Handlungsempfehlungen für unternehmensinterne Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung, möglicher Standards
  • Ausblick über Regelungen in Deutschland und dem europäischen Ausland
  • Unterstützung und Begleitung bei der Berichterstellung

Erstellung des Berichts durch hpm

  • Sammlung und Aufbereitung umweltrelevanter Daten und Kennzahlen
  • Erstellung des Berichts unter Einhaltung der Best-Practice-Beispiele aus der Wirtschaft
  • Einordnung der Unternehmensphilosophie und -werte, ggfs. Neuausrichtung des internen Leitbilds
  • Einordnung der Unternehmensaktivitäten in das Rahmenwerk der Sustainable Development Goals (SDGs)
  • Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, Einhaltung der Standards und Rahmenwerke, Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Standards für Ihr Unternehmen (GRI, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, UN Global Compact etc.)
Häufig gestellte Fragen

Wer muss Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen?

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit einer Größe ab 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme > 20 Mio. € oder Umsatzerlösen > 40 Mio. € sind gesetzlich zur jährlichen Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet.
  • Ausgenommen sind Tochterunternehmen mit Hauptsitz in der EU nur, solange der Mutterkonzern (ob mit Hauptsitz in oder außerhalb der EU) einen Nachhaltigkeitsbericht entsprechend EU-Richtlinien veröffentlicht.
  • Bei Nichteinhaltung des Gesetzes können nach HGB § 340 Strafen in mehrstelliger Millionenhöhe verhängt werden, die Strafe richtet sich nach Umsatz und Gewinn des Unternehmens.
  • Ein Nachhaltigkeitsbericht kann separat oder im Rahmen eines (Konzern-) Lageberichts veröffentlicht werden.
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Wer kann Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen?

Jedes Unternehmen kann aus eigenem Interesse, unabhängig von seiner Größe, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

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Warum sollten auch KMU Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen?

  • Immer mehr Dienstleister, Lieferanten, Produzenten und Investoren legen bei der Wahl ihrer Geschäftspartner großen Wert auf die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards in Verbindung mit verantwortungsvollem und zukunftsorientiertem Wirtschaften. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Nachhaltigkeitsleistung von Geschäftspartnern auch die eigene Bilanz und Außenwirkung beeinflusst.
  • Im Rahmen von Zertifizierungen berücksichtigen Auditoren die Einhaltung von Standards oder kontinuierliche Verbesserungen und vergleichen dazu die Berichte aus den Vorjahren.
  • Der Nachhaltigkeitsbericht gibt auch intern wichtige Hinweise auf Verbesserungspotenziale und Informationen über den Status Quo zur besseren Ausrichtung der Unternehmensstrategie.
  • Prozesse in der eigenen Produktion und/oder der Lieferkette werden transparent gemacht und Risiken minimiert, wobei Potenziale für weitere Verbesserungen von Prozessen sichtbar werden.
  • Auch die Transparenz bei nicht in erster Linie wirtschaftlichen Unternehmensinformationen stärkt das Vertrauen und die Identifikation mit dem Unternehmen von Stake- oder Shareholdern, Kunden und Belegschaft.
  • Das Image des Unternehmens profitiert von einem Nachhaltigkeitsbericht und beeinflusst die Entscheidung zukünftiger Mitarbeiter, die vermehrt anhand nachhaltiger und sozialökologisch verträglicher Wirtschaftsweisen ihren Arbeitgeber auswählen.
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Warum erstellen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht nicht selbst?

  • Gerade mittlere und kleine Unternehmen haben oft nicht die personellen Ressourcen, um eine so komplexe und zeitintensive Aufgabe intern zu bearbeiten.
  • Die Richtlinien für einen rechtskonformen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht sind vielfältig und erfordern sowohl Einarbeitungszeit als auch kontinuierlichen Aktualisierungsaufwand. Experten verfügen über Erfahrung und Ressourcen, die es ihnen ermöglichen in wesentlich kürzerer Zeit valide Ergebnisse zu erzielen als bspw. Marketing- und Kommunikationsabteilungen oder Umweltbeauftragte in mittleren und kleinen Unternehmen.
  • Dennoch bieten wir Ihnen auch hier externe Unterstützung in Form von Schulungen und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit und Berichterstattung an. Dabei erhalten Ihre verantwortlichen Mitarbeiter von uns umfangreiche Informationen zur Datenerhebung, (auf Wunsch) Anwendung der Standards sowie Beachtung relevanter Themenfelder und Unternehmensaktivitäten. Gerne prüfen wir nach interner Fertigstellung Ihren Nachhaltigkeitsbericht auf Qualität und bewerten diesen anhand bestimmter Parameter, die auch von großen Rankingagenturen angewandt werden.
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Wie oft müssen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht werden?

  • Nach den bereits oben genannten Kriterien als „groß“ bezeichnete Unternehmen sind nach EU-Richtlinie 95/2014 und dem deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (§ 289b ff HGB) seit dem Geschäftsjahr 2017 gesetzlich zur jährlichen Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Separat veröffentlichte Berichte müssen – genau wie (Konzern-)Lageberichte – vier Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden (früher betrug die Frist sechs Monate nach Bilanzstichtag).
  • Auch für nicht rechtlich verpflichtete Unternehmen ist der ein- bis zweijährige Veröffentlichungsturnus ratsam, um aktuell zu bleiben und die aus dem Nachhaltigkeitsbericht ersichtlichen Potenziale optimal zu nutzen.
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Was beinhaltet ein Nachhaltigkeitsbericht?

  • Der Nachhaltigkeitsbericht gibt Auskunft über die Unternehmenstätigkeiten im Bereich Umwelt, Nachhaltigkeit und CSR (Corporate Social Responsibility = Soziale Unternehmensverantwortung).
  • Zwingend zu behandelnde Themen sind Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
  • Zusätzlich können weitere für das jeweilige Unternehmen relevante Themen behandelt werden, wie z.B. Lieferkette/Supply Chain, Abfallmanagement, Erweiterte Herstellerverantwortung, Circular Economy, REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) oder RoHS (Restriction of certain hazardous substances).
  • Die Inhalte und der Aufbau des Berichts orientieren sich an deutschen, europäischen oder internationalen Standards. Unternehmen steht es frei, nach welchem Standard sie ihren Bericht anfertigen.
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Was ist Nachhaltigkeitsberichterstattung?

  • Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein "nichtfinanzieller Bericht", der Auskunft über das Verhalten des Unternehmens gegenüber Gesellschaft und Umwelt gibt und nicht ausschließlich wirtschaftliche Informationen und Kennzahlen fokussiert, wie beispielsweise ein Management- bzw. Geschäftsbericht.
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Wo werden Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht?

  • Öffentlich zugänglich auf der Unternehmenshomepage, als Dateidownload und optional auch als Printausgabe, die im Unternehmensfoyer, Besprechungsräumen oder Messeständen ausgelegt werden kann.
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Müssen Nachhaltigkeitsberichte extern geprüft werden?

Nein, es besteht keine Pflicht für Unternehmen, die Berichte extern prüfen zu lassen. Sofern sich jedoch ein Unternehmen für eine freiwillige externe Prüfung (z. B. durch Auditoren oder eine Zertifizierungsstelle) des Berichts entscheidet, ist das Prüfergebnis zu veröffentlichen (Offenlegungspflicht).

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