Wir schaffen sichere
Marktzugangsvoraussetzungen
Ihre Pflichten im Zuge der Finanzierungsgarantie sind bei uns in besten Händen. Greifen Sie auf unsere Experten zurück.
Die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung, bspw. aus dem ElektroG, können für Hersteller und Importeure erheblichen Aufwand bedeuten. Im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung sind Hersteller und Importeure unter anderem dazu verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen und deren Entsorgung sowie Verwertung sicherzustellen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Verpflichtungen. Hierzu zählen unter anderem die Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), das rechtskonforme Reporting incl. Mengenmeldungen und Jahresstatistikmeldung sowie die Einhaltung der Vorgaben an das Produktdesign.
hpm bietet Ihnen unter anderem wirtschaftliche und sichere Lösungen zu allen gesetzlichen Vorgaben des ElektroG und übernimmt auf Wunsch sämtliche administrativen Aufgaben von der Erstregistrierung bis zur gesetzeskonformen Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland.
Die Komplexität und Vielfalt von Entscheidungsprozessen ist heute ohne ein IT-gestütztes betriebliches Prozessmanagement nicht mehr abbildbar. Von der Bereitstellung der Daten über Zuständigkeiten bis hin zur Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen analysieren wir die spezifischen Prozesse und beraten Sie bei deren Optimierung.
Unsere internationalen, administrativen Leistungen rund um die EPR beinhalten unter anderem die Durchführung von Ausschreibungen und die dezidierte, unabhängige Empfehlung von geeigneten, zuverlässigen Partnern, z. B. Producer Compliance Schemes und Bevollmächtigte (Authorized Representatives). So erhalten Sie die für Ihr Unternehmen wirtschaftlich besten Möglichkeiten zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.
Darüber hinaus unterstützt hpm im Rahmen erforderlicher Registrierungen und Systemteilnahmen, bspw. durch die Vorbereitung relevanter Verträge, die Kommunikation mit allen Partnern und das Reporting inkl. Rechnungsprüfung.
Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt anbietet oder in Verkehr bringt, ist er verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen. Erfolgt diese Registrierung nicht oder nicht ordnungsgemäß, dürfen diese Geräte nicht in Verkehr gebracht werden. In §45 ElektroG sind entsprechende Konsequenzen bei Zuwiderhandlung festgeschrieben: Jeder Hersteller, der eine Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begeht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Neben den Geldbußen sind auch Abmahnungen möglich.