ear Abholkoordination
Batteriegesetz, Verpackungsgesetz, CE-Kennzeichnung, RoHS-Richtlinie oder REACh-Verordnung: Wir teilen unser Know-How!
Das ElektroG legt das Vorgehen für die Ermittlung der Abholpflichten der registrierten Hersteller/Bevollmächtigten (§ 3 Nr. 9f ElektroG) fest. Dies gilt ausschließlich für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten, die über die kommunale Sammlung von den Bürgern zurückgegeben werden können. Die Abholpflichten erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. hpm übernimmt für Sie sowohl die Behältergestellung als auch die komplette logistische Abwicklung. Als unabhängiger Dienstleister agieren wir mit zertifizierten Netzwerkpartnern im Entsorgungsmanagement, selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten.
In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die sogenannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Die örE sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort kostenlos zurückzunehmen. Die Hersteller können außerdem freiwillig eigene Rücknahmesysteme anbieten.
Neben den Sammelstellen der örE ist die "Geräteart-spezifische Eigenrücknahme" eine effektive und nachhaltige Art der Wahrnehmung Ihrer Produktverantwortung. Gesammelte Eigenmengen reduzieren die durch die stiftung ear zugewiesenen örE-Mengen. Gern beraten wir Sie unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Anforderungen, ob eine Eigenrücknahme für von Ihnen in Verkehr gebrachte Geräte eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative darstellt.
Neben der Eigenrücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten bieten wir vergleichbare Lösungen auch für Batterien und Akkumulatoren an - jeweils national und international.