Unser Service zum Batteriegesetz
Ohne eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Behörde, der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), ist die rechtskonforme Inverkehrbringung Ihrer Batterien in Deutschland nicht gewährleistet.
Das Batteriegesetz (BattG) regelt seit 2009 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von (Alt)batterien und (Alt)akkumulatoren. Es setzt die europäische Batterierichtlinie von 2006 in deutsches Recht um und wurde zu 2021 nochmals novelliert.
Seine Ziele sind die Förderung der Kreislaufwirtschaft, der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Vermeidung von Abfällen aus Altbatterien. Zentrale Elemente zur Erreichung dieser Ziele sind neben der Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren auch die Verpflichtungen für Hersteller hinsichtlich der Teilnahme an einem Rücknahmesystem, der Registrierung bei der stiftung ear und der Abgabe von Mengenmitteilungen / der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien. Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien oder deren Bevollmächtigte müssen Vertreibern und Behandlungseinrichtungen eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten. Außerdem gibt es Pflichten zum Reporting an die offiziellen Stellen sowie zur rechtskonforme Kennzeichnung und Information. Versäumen Sie es nicht, als Hersteller und Vertreiber von Batterien effiziente Lösungen für die Vorgaben des Batteriegesetzes zu finden.
Nach dem BattG muss sich jeder im Portal der stiftung ear registrieren, der als Hersteller von Geräte-, Industrie- und / oder Fahrzeugbatterien definiert ist, sprich:
Die Registrierungspflicht wurde mit Inkrafttreten des BattG 2021 erlassen und löste die bis dato geltende Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt ab. Die vor der Änderung geltende Anzeige der Marktteilnahme unterlag keiner externen Prüfung. Die nun in Kraft getretene Novellierung des BattG sieht allerdings eine Registrierungspflicht für die jeweiligen Hersteller mit entsprechenden Prüfkosten vor. Damit verbunden ist ein förmlicher Antrag bei der stiftung ear mit entsprechenden Bearbeitungszeiten. In diesem muss auch die Anmeldung an einem Rücknahmesystem für Rückführung und Entsorgung nachgewiesen werden.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen zu individuellen Fragestellungen gerne zur Verfügung.