Rechtssicherheit garantiert!
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand mit unseren individuellen Workshops. Wir coachen Ihren internen Umweltbeauftragten auch gerne bei Ihnen vor Ort.
Gesetzliche Anforderungen und Genehmigungen können Unternehmen dazu verpflichten, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte zu beschäftigen. Die hierfür erforderliche Qualifizierung und Freistellung der eigenen Mitarbeiter stellen jedes Unternehmen vor Herausforderungen, da der eigene Mitarbeiter so nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht. hpm übernimmt für Sie diese Aufgaben der Betriebsbeauftragten, damit sich Ihre Mitarbeiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung und Anforderungen an einen Abfallbeauftragten schafft die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV). Sie beschreibt in Abschnitt 2 die Anforderungen an den Abfallbeauftragten. Hier werden insbesondere Zuverlässigkeit (§ 8) und Fachkunde (§ 9) genannt. Diese Kriterien befinden sich darüber hinaus sowohl in § 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall regelt, als auch in § 55 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) formuliert die Notwendigkeit, den Betriebsbeauftragten für Abfall sorgfältig auszuwählen.
Als Umweltdienstleister übernehmen wir die Funktion Ihres externen Abfallbeauftragten und helfen Ihnen als Abfallerzeuger bei allen abfallrelevanten Fragen und Entscheidungen:
Bei abfallrechtlichen Problemen suchen wir den Kontakt zu Umweltbehörden
Bei Optimierung von Verwertungs- und Entsorgungswegen stehen wir Ihnen beratend zur Seite
Wir schulen Ihre Mitarbeiter, damit Ihr Betrieb in allen abfallrelevanten Bereichen auf dem aktuellen Stand ist
Wir übernehmen die Durchführung der Bestandsaufnahmen (Erfassung anfallender Reststoffmengen inklusive gesamt- und bereichsbezogener Kostenanalyse)
Mit einer regelmäßigen Überprüfung können wir Fehlentwicklungen schnell erkennen und dadurch effektiv handeln, um mögliche Schäden frühzeitig zu vermeiden. Zudem kontrollieren wir fortlaufend die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorschriften, um Ihnen eine gerichtsfeste Organisation zu garantieren.
Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 KrWG und gemäß der zum 01.06.2017 geänderten Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Organisation Ihres internen und externen Abfallmanagements
Dokumentation Ihres Abfallmanagements
Verbesserung der Kostenstruktur
Kontrolle von Überarbeitungen und Entwicklungen der internen Sammlung und Sortierung sowie der Abfalllogistik
Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Neben unserer Tätigkeit als Abfallbeauftragter stehen wir Ihnen ebenfalls mit anderen Beauftragtenfunktionen und -kompetenzen zur Verfügung.
Gefahrgutbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter
Immissionsschutzbeauftragter
Störfallbeauftragter
Ob befristete und punktuelle Unterstützung oder das gesamte Outsourcing der Beauftragtenfunktion: Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung. Sprechen Sie uns gerne an.