Einen Bevollmächtigten gemäß Elektrogesetz benötigen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die ihre Produkte in Deutschland anbieten wollen. Voraussetzung wäre, dass diese Ihre Produkte an Endnutzer in Deutschland anbieten. Sollten ausländische Hersteller Ihre Produkte an z.B. Händler vertreiben, so kann der ausländische Hersteller auf freiwilliger Basis und zur eigenständigen Sicherstellung der Rechtskonformität einen Bevollmächtigten in Deutschland bestellen.
Diese Verpflichtung gilt nicht ausschließlich für Produzenten von Elektrogeräten. Als Vertreiber oder Importeur von Geräten, die (noch) nicht vom Hersteller in Deutschland registriert wurden, fallen die entsprechenden Herstellerpflichten an Sie.
Wir helfen Ihnen gerne als Bevollmächtigter Ihre Verpflichtungen gemäß ElektroG zu erfüllen.