Hintergrund
Den gesetzlichen Hintergrund der erweiterten Herstellerverantwortung in den jeweiligen europäischen Ländern bilden 3 EU-Richtlinien (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, Batterierichtlinie 2006/66/EG und Verpackungsrichtlinie 94/62/EG), die in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Umsetzung ist allerdings nicht einheitlich erfolgt, sodass die Anforderungen je Land unterschiedlich sind. Vor diesem Hintergrund besteht die Herausforderung, die Besonderheiten und unterschiedlichen Anforderungen zu kennen. Seit Inkrafttreten der oben genannten Richtlinien sind bereits zahlreiche Novellen und Änderungen auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene umgesetzt worden, was Auswirkungen auf die Erfüllung der Voraussetzungen für einen rechtskonformen Marktzugang hatte.