Die Förderung des BAFA ist auf KMU beschränkt. Wer als KMU gilt und wer nicht, dafür gibt es klare Richtlinien von der europäischen Kommission, denen auch das BAFA folgt: Zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen demnach rechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen der Wirtschaft oder freien Berufe mit
- Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- weniger als 250 Beschäftigten
- einem Jahresumsatz weniger als 50 Millionen oder einer Jahresbilanz weniger als 43 Millionen Euro
Die Anzahl der Beschäftigten und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz dürfen dabei auch mit Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.
In verschiedenen Merkblättern (Merkblatt 1 & Merkblatt 2) führt das BAFA im Detail aus, wann Sie als KMU gelten und wann nicht. Ebenso können Sie hier einsehen, ob Sie als KMU antragsberechtigt sind oder nicht. Denn bestimmte Branchen und Unternehmen sind von der Förderung ausgenommen, auch wenn sie die Voraussetzung als KMU erfüllen.