Förderzuschuss für Ihr Beratungsprojekt

hpm ist als geprüftes Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet. Dadurch können Unternehmen von attraktiven Zuschüssen profitieren.

Bestens beraten – mit dem Rückenwind von hpm und dem Förderprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen: Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ leistet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen wichtigen Beitrag zur Kostenreduzierung bei Beratungsleistungen. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können Antragsteller als nicht rückzuzahlenden Zuschuss erhalten. hpm ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet. Somit können die KMU unter unseren Kunden in den Genuss dieser attraktiven Förderung kommen. Wenn auch Sie den Rückenwind des BAFA für sich nutzen möchten: Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Förderung des BAFA ist auf KMU beschränkt. Wer als KMU gilt und wer nicht, dafür gibt es klare Richtlinien von der europäischen Kommission, denen auch das BAFA folgt: Zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen demnach rechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen der Wirtschaft oder freien Berufe mit

  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • weniger als 250 Beschäftigten
  • einem Jahresumsatz weniger als 50 Millionen oder einer Jahresbilanz weniger als 43 Millionen Euro

Die Anzahl der Beschäftigten und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz dürfen dabei auch mit Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.

In verschiedenen Merkblättern (Merkblatt 1 & Merkblatt 2) führt das BAFA im Detail aus, wann Sie als KMU gelten und wann nicht. Ebenso können Sie hier einsehen, ob Sie als KMU antragsberechtigt sind oder nicht. Denn bestimmte Branchen und Unternehmen sind von der Förderung ausgenommen, auch wenn sie die Voraussetzung als KMU erfüllen.

Welche Leistungen werden gefördert?


Es können laut BAFA konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen aus den

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen

Bereichen gefördert werden. Somit also auch Beratungen rund um die Themen Abfall-, EPR- und Umweltmanagement. Eine Förderungsgarantie gibt es allerdings nicht. Das BAFA behält sich vor, jeden Antrag hinsichtlich bestimmter Kriterien einzeln zu prüfen.

Welche Beratungsleistungen werden nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsleistungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot)
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität)
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
  • die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
  • die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben

Inwieweit unsere Beratungsleistungen von einem der Punkte betroffen sein könnten, klären wir mit Ihnen vorab.

Wie hoch ist die Förderung?

Das BAFA bezuschusst die Beratungsleistung mit bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal jedoch mit 2.800,00 Euro.

Jedes förderberechtigte Unternehmen kann sich in bis zu fünf abgeschlossenen Beratungen fördern lassen. Pro Jahr werden allerdings maximal zwei Beratungen pro Unternehmen bezuschusst.

WEEE, ElektroG, BattG, VerpackG sind wichtige Gesetze im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung - hpm bietet die passende Beratung.

hpm unterstützt Sie schon vor Antragsstellung!

Wo stelle ich den Förderantrag? Wie gehe ich am besten vor?

Den Antrag auf Gewährung des Zuschusses können Sie mit uns ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Wichtig ist die Einhaltung der Reihenfolge: Erst Antragstellung, dann Beratung, andernfalls entfällt die Förderberechtigung. Nach dem Antrag wird Ihnen in einem unverbindlichen Schreiben mitgeteilt, ob die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche weiteren Bedingungen für Sie gelten. Nach Erhalt dieses Schreibens können wir mit der Beratung beginnen.

Viele Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Website des BAFA. Aber nichts geht über die persönliche Begleitung: Unsere Mitarbeiter sind in allen Förderfragen geschult und stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Wir klären schon im Vorfeld alle entscheidenden Fragen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. Nutzen Sie den Rückenwind von hpm und BAFA!

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