Hintergrund
Die Gewerbeabfallverordnung enthält diverse Regelungen für die Sammlung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Sie gilt bspw. für produzierende Betriebe, Dienstleister oder Händler, aber auch für Freiberufler sowie private und öffentliche Einrichtungen. Die Gewerbeabfallverordnung hat u.a. zum Ziel, dass in den betroffenen Betrieben und Einrichtungen sortenreine wertstoffhaltige Fraktionen erzeugt werden, die im Anschluss einem Recyclingprozess zugeführt werden können. Hierzu legt sie z.B. fest, wie Abfälle zu sammeln und zu entsorgen sind.