Entsorgung Verpackungen
rauchmelder sicher und fachgerecht entsorgen
Unsere Kunden vertrauen auf die behördlich überwachten Prozesse in unserer Anlage zur Behandlung von schwach radioaktiven Quellen.
Eine konsequente Rückführung von Verpackungsabfällen und deren materialspezifisches Recycling sind – neben einer generellen Reduzierung von Verpackungen – der beste Weg, um Wertstoffe zu erhalten und Ressourcen zu schonen.
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“) – also für nationale Produzenten ebenso wie für Importeure und Online-Händler.
hpm übernimmt die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen in Kombination mit der für den Kunden optimalen Systemlösung. Unsere Leistungen umfassen die Mengenerfassung, die Übernahme operativer Prozesse und die gesetzliche Nachweisführung der in Verkehr gebrachten und über uns gemeldeten Verkaufsverpackungen.
Bei der "Zentrale Stelle Verpackungsregister" ist für jeden – also auch für Ihre Wettbewerber – online einsehbar, ob Sie als Lizenznehmer eingetragen sind oder nicht. Es herrscht absolute Transparenz im Wettbewerb. Deshalb unsere Empfehlung: Vermeiden Sie von vorneherein eventuelle Unannehmlichkeiten und gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie sich gesetzeskonform registrieren.
Die neu errichtete Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des ab 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Einrichtung und Führung des Verpackungsregisters LUCID. Außerdem ist sie für die Prüfung zuständig, ob die im Vergleich zur bisherigen Verpackungsverordnung deutlich höheren Verwertungsquoten eingehalten und mehr Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt werden
Quelle: UBA