Entsorgung Batterien
hpm übernimmt die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen in Kombination mit der für den Kunden optimalen Systemlösung.
Ob Fahrzeug-, Geräte- oder Industriebatterie - eines haben alle gemeinsam: Sie enthalten Stoffe, die die Umwelt belasten und nachhaltig schädigen können, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden.
Als unabhängiger Dienstleister setzen wir auf modernste Recyclingverfahren und -techniken, um den individuellen Anforderungen unserer Kunden und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Anlagenbetreibern ermöglicht uns eine flexible, wirtschaftliche und zugleich nachhaltige Umsetzung Ihres Auftrages. Dabei berücksichtigt hpm sämtliche nationalen und internationalen Sicherheitsvorgaben und sorgt so für rechtssicheren Prozesse.
Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das BattG setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG in deutsches Recht um. Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren haben demnach eine Vielzahl an Verpflichtungen. Hierzu gehören unter anderem ein gesetzeskonformes Produktdesign, die Anmeldung beim zentralen Batteriegesetz-Melderegister sowie die bundesweite Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien.