Wenn Sie in einem Land der EU als Hersteller gemäß der EU-Batterieverordnung gelten, sind Sie unterschiedlichsten Verpflichtungen ausgesetzt.
Eine kurze Auflistung sind u. a.:
- Einkategorisierung & Registrierung
- Teilnahme bei einem Rücknahmesystem
- Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten
- Erklärung zum CO2-Fußabdruck
- Neue & erweiterte Kennzeichnungspflichten
- Konformitätserklärung
- Digitaler Batteriepass
Gerne unterstützen wir Sie darin, auf Basis Ihres Portfolios sowie Ihres Einkaufs- und Vertriebsweges dahingehend zu unterstützen, konform in den jeweiligen Ländern zu agieren.