Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zielt darauf ab, die umweltverträgliche Handhabung von Elektro- und Elektronikgeräten zu regulieren und trägt damit zur Reduzierung von Elektroaltgeräten bei.

Hintergrund und EU-Richtlinie
Das ElektroG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) in Deutschland. Diese Richtlinie ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Abfallmengen von Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren und die Wiederverwendung sowie die Verwertung dieser Geräte zu fördern. Jedes Land in der EU hat die Aufgabe, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei das ElektroG die deutsche Antwort darauf ist.

Registrierungspflicht und Register
Eine Kernkomponente des ElektroG ist die Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Bevor ein Hersteller seine Geräte auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen kann, muss er sich bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Diese Registrierung dient dazu, sicherzustellen, dass Hersteller ihre Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung ihrer Produkte übernehmen.

Mindestsammelquote und Sammelziel
Das ElektroG legt fest, dass bestimmte Mindestsammelquoten für die Rücknahme von Elektroaltgeräten eingehalten werden müssen. Diese Sammelziele sind ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass ein signifikanter Anteil der in Umlauf gebrachten Elektrogeräte recycelt wird. Die Quote lag 2016 bei 45% und wurde bis 2019 auf 65% erhöht, was die zunehmende Bedeutung der Wiederverwendung und Verwertung von Elektrogeräten unterstreicht.

Verantwortung von Händlern und Rücknahme
Neben den Herstellern sind auch Händler von Elektrogeräten in Deutschland durch das ElektroG betroffen. Sie sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und für deren umweltgerechte Entsorgung zu sorgen. Diese Vorgabe trägt dazu bei, dass Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfacher und umweltverträglich entsorgen können.

Informationen und Transparenz
Das ElektroG schreibt außerdem vor, dass klare Informationen über die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten bereitgestellt werden müssen. Diese Transparenz hilft Verbrauchern, die Bedeutung der fachgerechten Entsorgung zu verstehen und fördert das Bewusstsein für umweltfreundliche Praktiken.

Durch die Festlegung klarer Vorgaben und Verantwortlichkeiten für Hersteller, Händler und Verbraucher trägt es erheblich dazu bei, die Menge an Elektroschrott zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren. Mit seiner Orientierung an der EU-Richtlinie WEEE stellt das ElektroG sicher, dass Deutschland im Bereich der umweltfreundlichen Elektronikentsorgung eine führende Rolle einnimmt.

Download Gesetzestext ElektroG


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