Herstellerverantwortung
14.03.2019 | Johanna Stein

Änderung des Batteriegesetzes

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) hat dem Bundesumweltministerium im Januar 2019 mitgeteilt, dass zum 1. Juli 2019 die Entsorgungskostenbeiträge um durchschnittlich 45 Prozent angehoben werden.

Kurz nach dieser Mitteilung reduzierten sich die Inverkehrbringermengen noch einmal aufgrund entsprechener Kündigungen von Herstellern. Dies geht aus einer Antwort (19/8174) auf eine Kleine Anfrage (19/7910) der FDP-Fraktion hervor.

Darin hatten sich die Fragesteller nach Maßnahmen zur Neuregelung der Wettbewerbsbedingungen durch die Änderung des Batteriegesetzes erkundigt.

Für das Jahr 2020 ergebe sich zudem eine weitere Finanzierungslücke, die über Preiserhöhungen gedeckt werden müsse, heißt es in der Antwort weiter.

„Ziel der Novelle des Batteriegesetzes (BattG) ist es, zu langfristig, tragfähigen Lösungen für eine flächendeckende Sammlung von Gerätaltbatterien, einem wirtschaftlichen Gesamtsystem und einem qualitativ hochwertigen Batterierecycling zu kommen.“
Bundesregierung

Quelle: https://www.bvse.deHeute im Bundestag (HIB 258 v. 12.03.2019)

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Novellierung des Batteriegesetzes (BattG)

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