Kurz nach dieser Mitteilung reduzierten sich die Inverkehrbringermengen noch einmal aufgrund entsprechener Kündigungen von Herstellern. Dies geht aus einer Antwort (19/8174) auf eine Kleine Anfrage (19/7910) der FDP-Fraktion hervor.
Darin hatten sich die Fragesteller nach Maßnahmen zur Neuregelung der Wettbewerbsbedingungen durch die Änderung des Batteriegesetzes erkundigt.
Für das Jahr 2020 ergebe sich zudem eine weitere Finanzierungslücke, die über Preiserhöhungen gedeckt werden müsse, heißt es in der Antwort weiter.