Das Bundesumweltministerium plant, noch in dieser Legislaturperiode das Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu novellieren. Anlass hierfür sind zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sowie zum anderen das Erfordernis, das Gesetz im Hinblick auf die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) fortzuentwickeln.