Allgemein
07.05.2019 | Johanna Stein

BMU startet Prozess zur Novellierung des ElektroG

Das Bundesumweltministerium plant, noch in dieser Legislaturperiode das Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu novellieren. Anlass hierfür sind zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sowie zum anderen das Erfordernis, das Gesetz im Hinblick auf die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) fortzuentwickeln.

Im Rahmen der geplanten Novelle des ElektroG sollen vor allem folgende, zentrale Aspekte thematisiert werden
 

  • Optimierung der Sammlung von EAG
  • Fortentwicklung der Anforderungen an die Behandlung von EAG
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzWV)
  • Umsetzung der Anforderungen zur erweiterten Produktverantwortung der novellierten Abfallrahmenrichtlinie.

Bereits im Vorfeld der Erstellung eines Gesetzentwurfes, erhält hpm durch das BMU die Gelegenheit, Ideen und Anregungen zu den relevanten Punkten für eine Novelle des ElektroG mitzuteilen. hpm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich hieran zu beteiligen und entsprechende Vorschläge bis zum 31. Mai 2019 an folgende Mailadresse zu senden: ElektroG3@umweltmanager.net

Wir empfehlen regen Gebrauch hiervon zu machen. Für das ElektroG werden aus heutiger Sicht eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen zu einer Kostensteigerung führen. Auch über Verbände wie dem BITKOM und dem ZVEI können entsprechende Vorschläge weitergegeben werden.

| Johanna Stein

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