Herstellerverantwortung
13.03.2023 | Michael Beetz

Die erstmalige Dokumentationspflicht gemäß VerpackG zum 15.05.2023 ist amtlich

Für Inverkehrbringer von unter anderem Transport- und Mehrwegverpackungen besteht nicht nur die Registrierungspflicht jener Verpackungen, sondern nun auch zum 15.05.2023 die erstmalige Verpflichtung, ihre nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu dokumentieren. Darüber hinaus sind diese gesetzlich zu erweiterten Kommunikationspflichten hinsichtlich der Rücknahmemöglichkeiten verpflichtet.
Sollten beispielsweise Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die nur für Distributoren, Händler sowie gewerblich industrielle Endnutzer bestimmt sind und typischerweise nicht beim privaten Haushalt anfallen (z. B. eine Transportverpackung samt Stretchfolie), fallen diese ab dem 15.05.2023 unter die Registrierungs-, Dokumentations-, Informations- und Kommunikationspflichten.

Wir empfehlen betroffenen Inverkehrbringern daher, ihre anfallenden Verpackungen zu prüfen und einzukategorisieren, entsprechend nachträgliche Registrierungen durchzuführen und eine Dokumentation vorzubereiten, damit sie weiterhin konform am Markt agieren.

WICHTIG: Ohne ordnungsgemäße Beachtung obiger Verpflichtungen ist das Inverkehrbringen in Deutschland nicht mehr konform!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihrer Compliance! Buchen Sie noch heute einen entsprechenden Compliance-Check, damit wir auf Basis Ihrer eingesetzten Verpackungen Ihre Konformität prüfen!

| Michael Beetz

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Head of Academy & EPR-Consultant

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