Im Juli diesen Jahres hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (kurz: ZVSR), welches u. a. für die Umsetzung des VerpackG bzw. die Registrierung der Hersteller, deren Veröffentlichung im öffentlich einsehbaren Register etc. zuständig ist, den sogenannten „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ umfassend überarbeitet.
Jener Katalog legt Anforderungen bzw. Grenzwerte fest, ob und ab wann Verpackungen typischerweise in privaten Haushalten als Abfall anfallen und somit einer Systembeteiligungspflicht unterliegen. Dabei wurden bestimmte Produktgruppen neu definiert und hinzugefügt (z. B. Wärmepumpen, Ladegeräte für Produkte der E-Mobilität etc.), andere ergänzt und / oder angepasst.
Gerade vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr novellierten und verschärften Anforderungen des VerpackG und der damit verbundenen Registrierungspflicht aller Verpackungen, gilt es, dass derzeitige Produktportfolio bzw. dessen Verpackungen zu überprüfen, um weiterhin konform am Markt zu agieren.
Sollten Sie Unterstützung bei der Einkategorisierung Ihrer Verpackungen benötigen, so melden Sie sich gerne und jederzeit!