Herstellerverantwortung
30.08.2023 | Michael Beetz

Neuregelung der Verpackungseinordnung

Im Juli wurde der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angepasst – mit möglichen Folgen für Ihre Verpackungen

Im Juli diesen Jahres hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (kurz: ZVSR), welches u. a. für die Umsetzung des VerpackG bzw. die Registrierung der Hersteller, deren Veröffentlichung im öffentlich einsehbaren Register etc. zuständig ist, den sogenannten „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ umfassend überarbeitet.  

Jener Katalog legt Anforderungen bzw. Grenzwerte fest, ob und ab wann Verpackungen typischerweise in privaten Haushalten als Abfall anfallen und somit einer Systembeteiligungspflicht unterliegen. Dabei wurden bestimmte Produktgruppen neu definiert und hinzugefügt (z. B. Wärmepumpen, Ladegeräte für Produkte der E-Mobilität etc.), andere ergänzt und / oder angepasst.  

Gerade vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr novellierten und verschärften Anforderungen des VerpackG und der damit verbundenen Registrierungspflicht aller Verpackungen, gilt es, dass derzeitige Produktportfolio bzw. dessen Verpackungen zu überprüfen, um weiterhin konform am Markt zu agieren.  

Sollten Sie Unterstützung bei der Einkategorisierung Ihrer Verpackungen benötigen, so melden Sie sich gerne und jederzeit!

PS: Sollte Ihr Prüfung ergeben, dass Sie (nach wie vor) systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, so empfehlen wir ebenfalls die Prüfung Ihrer derzeitigen Lizenzgebühren bei Ihrem Systemanbieter. Vor dem Hintergrund steigender Entgelte bietet sich eine Überprüfung des Marktes an, um möglichst kosteneffizient agieren zu können. Prüfen Sie also einmal mehr Ihre Lizenzentgelte, ihre vertragliche Situation und potenzielle Konditionen bei weiteren Systemen am Markt. 

Sollten Sie auch in diesem Bereich Unterstützung wünschen, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren. Gerne führen wir für Sie eine deutschlandweite Marktanalyse auf Basis Ihrer individuellen Mengen durch und stehen Ihnen von der Auswahl eines Systems bis zur entsprechenden Vertragsschließung zur Seite.

|

Neue gesetzliche Vorschriften beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in Frankreich

Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten sind in gewissen Vertriebskonstellationen auch im Ausland zur Registrierung, Rücknahme etc. verpflichtet. Zu Jahresbeginn haben sich in Frankreich gleich mehrere Verpflichtungen für Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer geändert, die auch für Sie relevant sein könnten.

weiterlesen

Machen Sie sich schlau.

Unser Umweltlexikon bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Wissen zu vertiefen.

Umweltlexikon

Immer auf dem neusten Stand bleiben.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Sprechen Sie mich an!
Michael Beetz
Head of Academy & EPR-Consultant

+49 541 40898-174

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.