Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient zum Schutz der Umwelt vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einflüssen. So brauchen z.B. Anlagen, die besonders der Umwelt schaden, eine Sondergenehmigung. Es ist am 4. Oktober 2002 in Kraft getreten, wurde aber zuletzt am 12. April 2019 geändert.
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