Bei der freiwilligen Rücknahme von Abfällen sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Dabei werden die zuständigen Behörden von Nachweis- und Beförderungserlaubnispflichten befreit, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den Voraussetzungen zählt zum einen, dass die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert werden und dass eine ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung der Abfälle in anderer Weise nachgewiesen wird. Die Hersteller und Vertreiber übernehmen bei der freiwilligen Rücknahme von Abfällen die Pflichten eines Besitzers von Abfällen.
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