Die Kennzeichnungspflicht von Abfalltransporten ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Durch dieses soll eine einheitliche Reglung über den Transport und die Entsorgung von Abfällen geschaffen werden. Daraus resultiert, dass Abfalltransporte vorne und hinten am Fahrzeug ein „A“-Schild anbringen müssen, um zu kennzeichnen, dass es sich um einen Abfalltransport handelt. Das „A“-Schild zeigt ein schwarzes A auf weißem Hintergrund und muss deutlich erkennbar angebracht werden.
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hpm - DIE UMWELTMANAGER
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