Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen sowie insbesondere das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern. Das Gesetz gibt für die Behandlung von Abfällen folgende Reihenfolge vor:
- Vermeiden von Abfällen
- Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung
- Recycling der Abfälle
- Sonstige Verwertung der Abfälle (insbesondere energetische Verwertung)
- Beseitigung der Abfälle
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