Passive Geräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte, die Strom nur durchleiten. Seit dem 01.05.2019 fallen diese in den Anwendungsbereich des ElektroG. Betroffen sind allerdings nur Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind. Beispiele für Passive Geräte sind Antennen, Buchsen oder Steckdosen.
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