Jeder, der nach ElektroG als Hersteller bzw. Inverkehrbringer bezeichnet wird, ist nach WEEE-Richtlinie dazu verpflichtet, seine Geräte zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist die WEEE-Kennzeichnung und muss folgende Angaben enthalten: die Bezeichnung des Herstellers und die jeweilige Marke, um den Hersteller identifizieren zu können. Zusätzlich müssen diese Angaben mit denen übereinstimmen, die bei der stiftung ear angegeben sind. Das Symbol mit dem durchgestrichenen Mülleimer bedeutet, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf und muss bei privaten Verkäufen von elektrischen und elektronischen Geräten aufgedruckt sein.
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