Am 25. Mai 2020 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Batteriegesetzes (BattG) angestoßen. Die Novelle soll eine flächendeckende Rücknahme und das hochwertige Recycling von Geräte-Altbatterien sicherstellen und sieht folgende Punkte dafür vor:
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Alle Hersteller von Batterien sind registrierungspflichtig, alle Rücknahmesysteme müssen zentral von einer Stelle (der stiftung ear) genehmigt werden
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Neue Mindeststandards bei der Abholung von Geräte-Altbatterien
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Einheitliche Information durch alle Hersteller an Verbraucher und Verbraucherinnen
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Rechtssicherheit für alle Akteure
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Umsetzung neuer Anforderungen der EU, sofern diese noch nicht durch das bestehende Recht umgesetzt waren: Finanzielle Beiträge der Hersteller an Rücknahmesysteme orientieren sich ab 2023 an ökologische Kriterien (Sicherstellung von ökologischen Aspekten bereits bei der Herstellung)