Abfallmanagement
31.07.2020 | Johanna Stein

Deutschland verfehlt EU-Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Laut dem Umweltbundesamt (UBA) hat Deutschland in 2018 mit 853.000 zurückgegebenen Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten die vorgeschriebene Mindestsammelquote von 45% mit 43,1% nicht ganz erreicht.

Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, bedarf es vieler Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.  

In absehbarer Zeit will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf den Weg bringen. Diese soll unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen.

Für das Verfehlen der Sammelquote gibt es laut UBA mehrere Ursachen:  

  • Mit fast einer halben Million Tonnen ist die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten besonders groß. Bei gewerblichen gesammelten Geräten liegt die Lücke bei ca. 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent. Eine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen besteht hier nicht.

  • Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird bspw. über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt in den ordnungsgemäßen Sammelmengen.

  • Vor allem kleinere Altgeräte werden falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt.

Die Ursachen der unzureichenden Mengen zurückgegebener Altgeräte untersucht das UBA weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Die Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet.

Quelle: www.umweltbundesamt.de

 

| Johanna Stein

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