Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, bedarf es vieler Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.
In absehbarer Zeit will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf den Weg bringen. Diese soll unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen.