Produktverantwortung
07.05.2021 |

Die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird vereinfacht - Bundesrat beschließt Novelle des ElektroG

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott und wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Das Gesetz tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und soll nach 5 Jahren evaluiert werden.

Rückgabe auch im Lebensmittelhandel

Unter anderem wird der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen: Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Für Hersteller gelten verschärfte Abholpflichten: Sie dürfen nur noch kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit möglichst wenig Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden, sondern für eine Wiederverwendung in Betracht kommen. Außerdem sieht das Gesetz neue Informationspflichten vor. Betroffen sind etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Sammelquote nicht erreicht

Grundlage für das Gesetz ist die europäische WEEE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Sie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor. Mit einer Quote von 43,1 Prozent für das Jahr 2018 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke, heißt es in der Gesetzesbegründung - daher bestehe Handlungsbedarf. Zudem stagnierten die Mengen an Altgeräten, bei denen eine Wiederverwendung möglich ist, seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes sei eine längere Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten jedoch unabdingbar.

Schritte bis zum Inkrafttreten

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 1. Januar 2022 in Kraft.

„Als Umweltdienstleister begrüßen wir den Beschluss des Bundesrates, die Rückgabemöglichkeiten auszuweiten und so einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung zur Erhöhung der Sammelquoten zu gehen“, so Michael Gormann, Leitung Vertrieb bei hpm.

Bei allen Fragen rund um das ElektroG und seine Neuerungen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise jederzeit zur Seite.

 

(Quelle: bundesrat.de)

| Johanna Stein

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