Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) über eine Behandlungsverordnung festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt, unter Einbindung von ungefähr 200 relevanten Akteuren, weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet.
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