Für Hersteller:
Bringen Sie als Hersteller Batterien in Deutschland in Verkehr, müssen Sie dies künftig nicht mehr beim Umweltbundesamt anzeigen, sondern zuvor eine Registrierung bei der stiftung ear beantragen. Sind Sie als Hersteller im Ausland ansässig, können Sie sich selbst registrieren oder einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten hierfür beauftragen. Dieser BattG-Bevollmächtigte nimmt dann in eigenem Namen Ihre sich aus dem BattG ergebenden Pflichten als Hersteller für Sie wahr. Ist der BattG-Bevollmächtigte nicht mehr für Sie tätig, fallen die Pflichten wieder an Sie zurück.
Die Antragstellung wird rechtzeitig über das ear-Portal möglich sein. Bringen Sie Gerätebatterien in Verkehr, können und müssen Sie im ear-Portal Informationen zu Ihrer Beteiligung an einem genehmigten Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien hinterlegen. Beantragen Sie eine Registrierung für Fahrzeug- oder Industriebatterien, müssen Sie im Rahmen des Registrierungsantrages eine Erklärung über die erfolgte Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit für diese Batterien angeben.
- Sind Sie bereits als Elektrogerätehersteller bei der stiftung ear registriert, werden Sie die benötigten Registrierungen für Batterien zukünftig bequem über Ihren bereits existierenden Account im ear-Portal beantragen können.
Als Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben bereits beim Umweltbundesamt angezeigt haben, müssen Sie bis spätestens 01.01.2022 bei der stiftung ear neu registriert sein. Bitte beachten Sie, dass Sie von dieser Übergangsfrist allerdings nur dann profitieren, wenn sich gegenüber den beim Umweltbundesamt angezeigten Angaben keine Änderungen ergeben haben. Sollten sich beispielsweise Marke oder Batterieart oder ihre Unternehmensdaten geändert haben, gilt die Pflicht zur Registrierung direkt mit Inkrafttreten des neuen BattG. Sie sollten daher die beim Umweltbundesamt angezeigten Daten unbedingt noch einmal auf ihre Aktualität hin überprüfen.
Wichtig: Wir werden Sie an dieser Stelle rechtzeitig darüber informieren, ab wann die Beantragung von Registrierungen möglich sein wird.