Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Änderung des Batteriegesetzes (BattG). Grund hierfür sei die vom Gesetzgeber in der Konzeption des BattG nicht vorgesehene wettbewerbliche Konkurrenzsituation zwischen dem GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem) und hRS (herstellereigene Recyclingsysteme).
In den vergangenen Jahren hat sich die Situation auf dem Markt der Batterieentsorgung deutlich verändert und zu einem Wettbewerb zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Solidarsystem der Hersteller (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien – GRS) und den freiwilligen herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS) geführt. Das hierdurch entstandene Ungleichgewicht führt zu einer hohen finanziellen Belastung der bei der GRS beteiligten Hersteller. Die Situation könnte dauerhaft die effektive Sammlung und Verwertung aller anfallenden Gerätealtbatterien behindern. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, das Batteriegesetz (BattG) anzupassen. Auf Grundlage, der mit den beteiligten Akteuren geführten Gespräche, soll keine strukturelle Neuordnung des BattG, sondern lediglich eine Anpassung im bestehenden System erfolgen.
Hierzu hat das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) nunmehr eine Lesefassung für eine Änderung des BattG erstellt, auf dessen Grundlage die notwendigen Änderungen diskutiert werden sollen. Ziel ist die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle am Markt beteiligten Akteure.