Diese sieht einen Wechsel vom gemeinsamen Rücknahmesystem zum herstellereigenen Rücknahmesystem vor. Der Wechsel soll Wettbewerbsgleichheit sowie eine Kostenentlastung für die angeschlossenen Nutzer erwirken. Der Schritt ist als temporäre Lösung bis zum Inkrafttreten des neuen Batteriegesetzes (BattG), und damit verbunden der Einführung des vom Bundesumweltministerium vorgesehenen Lastenausgleiches, geplant.