Unternehmen müssen neben gewerblichen Siedlungsabfällen wie Papier, Pappe, Kartonagen, Glas, Kunststoffen und Metallen jetzt auch Textilien, Holz und sämtliche Bioabfälle getrennt erfassen. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, andernfalls droht eine Ordnungswidrigkeit.