Umweltmanagment
16.09.2019 | Johanna Stein

Erstellung der rechtlich geforderten Dokumentation zur Gewerbeabfall­verordnung

Die in 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) hat wesentliche Änderungen - die im April 2019 durch die neue LAGAM31b nochmals detailliert beschrieben wurden - im Abfallmanagement mit sich gebracht.

Unternehmen müssen neben gewerblichen Siedlungsabfällen wie Papier, Pappe, Kartonagen, Glas, Kunststoffen und Metallen jetzt auch Textilien, Holz und sämtliche Bioabfälle getrennt erfassen. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, andernfalls droht eine Ordnungswidrigkeit.

Neue Regelungen sind unter anderem

  • Erweiterung der Getrennthaltungspflicht bei Abfällen
  • Pflicht zur Einholung einer Bestätigung beim Vorbehandlungs- bzw. Aufbereitungs-
    anlagenbetreiber, wenn von der Getrennthaltungspflicht abgewichen wird
  • umfangreiche Dokumentationspflichten
  • Neuerungen bei den Ausnahmeregelungen von Getrennthaltungspflichten

Hier unterstützen wir Sie - zunächst überprüfen wir die interne Umsetzung der GewAbfV und erstellen dann die rechtlich geforderte Dokumentation für Sie. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen direkt weiter. Gerne nennen wir Ihnen Referenzen unserer Arbeit.

Und wichtig

Für Unternehmen mit einer größeren Anzahl an Niederlassungen haben wir eine interaktive, effektive Lösung für die Erstellung der individuellen Dokumentation nach GewAbfV.

| Johanna Stein

Erstellung der rechtlich geforderten Dokumentation zur Gewerbeabfallverordnung

Erzeuger von Abfällen haben gemäß der GewAbfV Dokumentationspflichten zu erfüllen, sonst droht eine Ordnungswidrigkeit.

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