Zudem müssen sie sich zur flächendeckenden, bundesweiten Sammlung und Verwertung einem dualen System anschließen. Die erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten Mengen müssen anschließend regelmäßig gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder und weitere Sanktionen wie bspw. ein Vertriebsverbot.
Damit Sie Ihre (verpackten) Produkte gesetzeskonform in den Verkehr bringen, unterstützen wir Sie unter anderem bei der