Herstellerverantwortung
23.09.2019 | Johanna Stein

VerpackG - mit hpm gesetzeskonform umsetzen

Gemäß dem zu Beginn des Jahres 2019 in Deutschland in Kraft getretenen Verpackungsgesetz (VerpackG), müssen sich Hersteller und Importeure von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zentral registrieren bevor sie diese in Verkehr bringen dürfen.

Zudem müssen sie sich zur flächendeckenden, bundesweiten Sammlung und Verwertung einem dualen System anschließen. Die erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten Mengen müssen anschließend regelmäßig gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder und weitere Sanktionen wie bspw. ein Vertriebsverbot.

Damit Sie Ihre (verpackten) Produkte gesetzeskonform in den Verkehr bringen, unterstützen wir Sie unter anderem bei der 

  • Ermittlung der Verpflichtungen rund um den konformen Marktzugang inkl. Klassifizierung der Verpackung,
  • Auswahl eines (dualen) Systems auf Basis einer herstellerindividuellen Ausschreibung,
  • Unterstützung bei der Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister,
  • Stellung eines Antrags auf Befreiung von der Systembeteiligungspflicht,
  • Einführung und dem Aufbau einer Meldestruktur inkl. Umsetzung des Reportings.

 

| Johanna Stein

Neue Anforderungen an die Verpackungsregistrierung in Spanien

Die spanischen Gesetze zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verpflichten seit dem 01.01.2023 Unternehmen, die Verpackungen und/oder verpackte Waren erstmals auf den spanischen Markt bringen, sich bei den spanischen Behörden zu registrieren.

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