Herstellerverantwortung
07.10.2019 | Johanna Stein

Reparieren statt Wegwerfen

Neue EU-Vorschriften für mehr Energieeffizienz von Haushaltsgeräten

Am 1. Oktober 2019 hat die EU-Kommission neue Ökodesign-Maßnahmen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte angenommen.

Diese Elektro- und Elektronikgeräte müssen ab dem Jahr 2021 so konstruiert sein, dass man sie leichter reparieren und am Ende ihrer Lebenszeit recyclen kann.

Die Maßnahmen wurden von der EU-Kommission beschlossen, um Umwelt und Klima besser zu schützen. Sie sollen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen, indem Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden. Sie sollen dazu beitragen, dass sich der CO2-Fußabdruck Europas verringert und die Energiekosten für die europäischen Verbraucher sinken.

Den Rahmen für die neuen Vorschriften bildet die bereits geltende Ökodesign-Richtlinie. In Kraft treten sollen sie 2021, sofern jetzt kein Widerspruch der EU-Staaten oder des EU-Parlaments kommt. Dann gilt auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch von Elektrogeräten.

| Michael Beetz

Die erstmalige Dokumentationspflicht gemäß VerpackG zum 15.05.2023 ist amtlich

Inverkehrbringer von unter anderem Transport- und Mehrwegverpackungen aufgepasst: Zum 15.05.2023 besteht die erstmalige Verpflichtung, Ihre nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu dokumentieren.

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