Die Maßnahmen wurden von der EU-Kommission beschlossen, um Umwelt und Klima besser zu schützen. Sie sollen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen, indem Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden. Sie sollen dazu beitragen, dass sich der CO2-Fußabdruck Europas verringert und die Energiekosten für die europäischen Verbraucher sinken.
Den Rahmen für die neuen Vorschriften bildet die bereits geltende Ökodesign-Richtlinie. In Kraft treten sollen sie 2021, sofern jetzt kein Widerspruch der EU-Staaten oder des EU-Parlaments kommt. Dann gilt auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch von Elektrogeräten.