Die Europäische Chemikalienagentur ECHA unternimmt derzeit die nächsten Schritte zur Vorbereitung der geplanten Datenbank gem. Art. 9 der Abfallrahmenrichtlinie und entwickelt die für die Datenbank erforderliche IT. In diesem Zusammenhang sollen die für die Datenbank erforderlichen Informationsanforderungen sobald wie möglich festgelegt werden, damit der Prototyp der Datenbank bis Anfang 2020 fertiggestellt werden kann.
Die ECHA hat nun mehr den Entwurf eines Dokuments veröffentlicht, in dem die Informationsanforderungen im Detail konkretisiert werden. Das Dokument basiere, so die ECHA, auf den Anforderungen von Art. 9 Abfallrahmenrichtlinie, Art. 33 REACH sowie der ECHA Guidance on requirements for substances in articles. Darüber hinaus seien die Beiträge der zuständigen REACH- und Abfallbehörden der Mitgliedstaaten, der öffentlichen Anhörung (September/Oktober 2018) sowie das Ergebnis des Workshops vom 22./23. Oktober 2018 berücksichtigt worden.