Herstellerverantwortung
11.07.2019 | Johanna Stein

Hersteller in der Verantwortung: ECHA Datenbank

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA unternimmt derzeit die nächsten Schritte zur Vorbereitung der geplanten Datenbank gem. Art. 9 der Abfallrahmenrichtlinie und entwickelt die für die Datenbank erforderliche IT. In diesem Zusammenhang sollen die für die Datenbank erforderlichen Informationsanforderungen sobald wie möglich festgelegt werden, damit der Prototyp der Datenbank bis Anfang 2020 fertiggestellt werden kann.

Die ECHA hat nun mehr den Entwurf eines Dokuments veröffentlicht, in dem die Informationsanforderungen im Detail konkretisiert werden. Das Dokument basiere, so die ECHA, auf den Anforderungen von Art. 9 Abfallrahmenrichtlinie, Art. 33 REACH sowie der ECHA Guidance on requirements for substances in articles. Darüber hinaus seien die Beiträge der zuständigen REACH- und Abfallbehörden der Mitgliedstaaten, der öffentlichen Anhörung (September/Oktober 2018) sowie das Ergebnis des Workshops vom 22./23. Oktober 2018 berücksichtigt worden.

Die oben genannte Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Für Sie als Akteur ist sicherzustellen ob Sie die, je nach Rolle in der Lieferkette, unterschiedlichen Verpflichtungen und Informationen zur Verfügung stellen. 

hpm verfügt mit Andreas Hilbert über einen ausgewiesenen Fachmann auf diesem Gebiet. Bereits zu seiner aktiven Zeit im Unternehmen Philips war er kompetenter Ansprechpartner für die Chemikalienagentur. Gerne prüfen wir für Sie die Betroffenheit oder unterstützen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

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