Mit dem Beschluss Nr. 2020-1757 des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie (Ministère de l'Écologie) wurden Kriterien für die Reparaturfähigkeit bestimmter elektrischer und elektronischer Geräte festgelegt. Eines dieser Kriterien bezieht sich beispielsweise auf die Dauer der Verfügbarkeit der Ersatzteile auf dem Markt und auf die Lieferzeiten für Hersteller, Ersatzteilhändler, Reparaturbetriebe und Verbraucher. Diese unterliegen dem im Jahr 2020 erlassenen Gesetz „Anti-waste and Promotion of Circular Economy Law“ zur Bekämpfung von Abfall und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Der Reparaturfähigkeitsindex ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten und soll den Verbraucher schon beim Kauf seiner Elektro- und Elektronikgeräte über deren Reparaturfähigkeit informieren. Ziel ist es, Abfall von elektrischen und elektronischen Produkten zu vermeiden.
Hersteller und Importeure müssen den Händlern/Verkäufern zum Zeitpunkt der Lieferung über jedes von ihnen in Verkehr gebrachten Gerätes, das unter den Index fällt, kostenlos Informationen über den Reparaturfähigkeitsindex sowie über die Berechnungsparameter zur Verfügung stellen.
Unternehmen, die in Frankreich aktiv sind, sollten schnellstmöglich ihr Produkt-Labeling anpassen und sich über geltende Übergangsregelungen und Fristen informieren. Zudem sollten die mit dem neuen Reparaturfähigkeitsindex bereitzustellenden Informationen vorbereitet werden.