Abfallmanagement
16.02.2021 |

Bundesrat spricht sich für Altgeräterückgabe bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen aus

Der Bundesrat hat sich am 12.02.2021 für die in der Novelle des ElektroG vorgesehene Altgeräterückgabe bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen ausgesprochen.

Damit folgte die Länderkammer der Empfehlung des Umweltausschusses, der die Sammlung von Erstbehandlungsanlagen abgelehnt hatte, nicht.

Die Streichung der Annahmemöglichkeit bei Erstbehandlungsanlagen wurde im Vorfeld der Abstimmung von den  Entsorgerverbänden Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff-wirtschaft e.V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V., Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) scharf kritisiert. Die Verbände waren sich einig, dass sich der Ausschuss mit dieser Empfehlung gegen das primäre Ziel der Novelle des ElektroG - mehr Sammelmengen für ein ressourcenschonendes Recycling zu erreichen – ausspricht.

Die Begründung des Ausschusses, wonach durch die Ausweitung der Sammelberechtigten der Vollzug erschwert werde und dadurch zwangsläufig mehr Altgeräte in illegale Kanäle abfließen, führte bei den Verbänden ebenfalls zu Unmut. Kritik übten die Verbände hier an der unsachgemäßen und nicht durch Fakten belegte Begründung. Zudem werde eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage seien klar gesetzlich geregelt und werden gerade dort vom Vollzug überprüft.

Strengere Rücknahmepflichten im Handel von Länderkammer abgelehnt

Darüber hinaus hat das Bundesratsplenum die Ausschussempfehlungen zur Ausweitung der Rücknahmepflichten im Handel abgelehnt. Weder die Mindestverkaufsfläche für rücknahmepflichtige Händler, die nicht primär im Verkauf von Elektrogeräten tätig sind, soll gesenkt noch die sogenannte 0:1-Rücknahmepflicht auf Geräte bis 50 Zentimetern ausgeweitet werden. Zudem fand die vom Ausschuss geforderte Erhöhung der Zahl an Altgeräten, die maximal pro Verbraucher im Handel abgegeben werden können (von drei auf fünf Altgeräte) fand im Plenum keine Mehrheit.

„Als zertifizierter Erstbehandler begrüßen wir die Entscheidung, strengere Rücknahmepflichten für den Handel abzulehnen“, so Michael Gormann, Leitung Vertrieb bei hpm. „Wir sehen die Möglichkeit zur Abgabe bei den Erstbehandlungsanlagen als Chance, die Sammelquote in Deutschland zu steigern und das fachgerechte Recycling der Altgeräte zu fördern.“

Forderung einer geringeren Mindestsammelmengen für Bildschirmgeräten und batteriehaltige Altgeräte

Die Forderung nach einer Absenkung der Mindestsammelmenge bei Bildschirmgeräten auf zehn Kubikmeter und damit verbunden nach einer Einführung von neuen Erfassungsbehältnissen für die Geräte der Sammelgruppe 2 fand Zustimmung.
Auch für die gesondert zu erfassenden batteriebetriebenen Altgeräte der Sammelgruppen 2, 4 und 5 fordert der Bundesrat eine Absenkung der Mindestsammelmenge von aktuell 5 auf künftig 1,5 Kubikmeter. Eine Mehrheit in der Abstimmung bekam ein entsprechender Antrag des Saarlandes.

Durch das aktive Mitwirken in themenbezogenen Arbeitskreisen sowie die langjährige Mitgliedschaft im bvse steht hpm in engem Kontakt mit den Ansprechpartnern zur Novelle des ElektroG und ist in die entsprechenden Themen involviert. Gerne können Sie sich bei Fragen oder Anregungen an André Pohl, Geschäftsführung hpm wenden.

Quelle: Euwid Recycling

| Johanna Stein

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