Damit folgte die Länderkammer der Empfehlung des Umweltausschusses, der die Sammlung von Erstbehandlungsanlagen abgelehnt hatte, nicht.
Die Streichung der Annahmemöglichkeit bei Erstbehandlungsanlagen wurde im Vorfeld der Abstimmung von den Entsorgerverbänden Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff-wirtschaft e.V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V., Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) scharf kritisiert. Die Verbände waren sich einig, dass sich der Ausschuss mit dieser Empfehlung gegen das primäre Ziel der Novelle des ElektroG - mehr Sammelmengen für ein ressourcenschonendes Recycling zu erreichen – ausspricht.
Die Begründung des Ausschusses, wonach durch die Ausweitung der Sammelberechtigten der Vollzug erschwert werde und dadurch zwangsläufig mehr Altgeräte in illegale Kanäle abfließen, führte bei den Verbänden ebenfalls zu Unmut. Kritik übten die Verbände hier an der unsachgemäßen und nicht durch Fakten belegte Begründung. Zudem werde eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage seien klar gesetzlich geregelt und werden gerade dort vom Vollzug überprüft.