Grundsätzlich garantiert die Europäische Union den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen. Doch bei Abfällen müssen genaue Regeln eingehalten werden, denn es muss sichergestellt werden, dass nicht nur die Verbringung von Abfällen sicher und rückverfolgbar ist, sondern auch, dass die Abfälle am Endbestimmungsort ordnungsgemäß behandelt werden.
Die EU-weit gültige Abfallverbringungsverordnung wird von den EU-Mitgliedstaaten jedoch sehr unterschiedlich umgesetzt, bedauern die Verbände in ihrer Stellungnahme. Infolgedessen werden die Transporte von Abfällen, die recycelt werden sollen, oft behindert.
Nach Meinung von EuRIC, EERA und WEEE-Forum muss daher die Abfallverbringungsverordnung novelliert werden, um zukünftig ein besseres und damit reibungsloses Funktionieren der EU-Abfallmärkte zu gewährleisten. Dabei sei die Umsetzung harmonisierter Regeln und Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen und für die Vollendung der EU-Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung.
Insbesondere die Verbesserung der Meldeverfahren für die Verbringung von Abfällen an konforme Recyclinganlagen bieten ein enormes Potenzial. Ein erstes Pilotprojekt zur schnellen Benachrichtigung wurde beispielsweise innerhalb von 19 Arbeitstagen erfolgreich genehmigt und zeugt von den Vorteilen beschleunigter Meldeverfahren gemäß Artikel 14 der Verordnung, machen die Verbände deutlich.
Die bevorstehende Überprüfung der Abfallverbringungsverordnung (1013/2006) durch die Europäische Kommission biete eine hervorragende Gelegenheit, die grundlegenden Anforderungen und Verfahren zu verbessern, um die sichere Verbringung von Abfällen zu erleichtern, das heißt, das administrative Umfeld berechenbarer, einfacher und effizienter zu gestalten.
Die Verbesserung der Bedingungen für die Verbringung von Abfällen über die gesamte Wertschöpfungskette durch harmonisierte und vereinfachte Regeln und Verfahren wird für Unternehmen, die Sekundärrohstoffe aus Abfällen herstellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen gemeinsamen Markt schaffen, auf dem Sekundärrohstoffe mit Primärrohstoffen konkurrieren, die innerhalb der EU frei verkehren dürfen.
Ein Schlüsselelement ist, dass die bestehenden Rechtsvorschriften durch die Anwendung harmonisierter Verfahren durch die zuständigen nationalen Behörden ausgelegt und durchgesetzt werden. Daher sollte der Schwerpunkt nicht nur auf den Gesetzestexten liegen, sondern auch auf der Art und Weise, wie die Verordnung in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Gegenwärtig gebe es sehr unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungen bestehender Vorschriften - sogar innerhalb desselben Mitgliedstaats in verschiedenen Regionen oder lokalen Behörden. Dies kann verbessert werden, heißt es in der Stellungnahme. Dazu müsste die Anzahl der zuständigen Behörden, die die Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften überwachen, verringert werden, lautet der konkrete Verbändevorschlag.
Dass es Handlungsbedarf gibt, weiß jeder Praktiker aus eigener Erfahrung. Insbesondere Notifizierungsverfahren können zu Verzögerungen von mehreren Jahren führen.
Die Überprüfung der Abfallverbringungsverordnung sollte sich daher nicht nur auf die Rechtstexte beschränken, sondern auf die Vereinfachung und Harmonisierung der von den vielen zuständigen Behörden in der EU angewandten Vorschriften ausgedehnt werden.