Herstellerverantwortung
05.04.2019 | Johanna Stein

Deadline der Jahres-Statistik-Meldung für 2018 endet bald

Einmal jährlich – in der Regel im Februar – werden Sie von der stiftung ear zur Abgabe einer Jahres-Statistik-Mitteilung bis zum 30.04. des Jahres für das jeweilige Vorjahr (Berichtsjahr) aufgefordert.

Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Mengen-Mitteilungen von der stiftung ear gesammelt, geprüft und anschließend an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Das Umweltbundesamt leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter.

Mit Ihren Mitteilungen tragen Sie wesentlich zur Erfüllung der von der EU vorgegeben Sammel- und Verwertungsziele bei. Nicht erfolgte Mitteilungen wirken sich negativ auf diese Ziele aus und können bei deren Verfehlung zu Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU führen, die letztendlich durch Steuergelder erfolgen und uns somit alle betreffen.
 

Viele Unternehmen nutzen bereits unseren Meldeservice - gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein Angebot.
 

Sprechen Sie uns an.

Quelle: stiftung-ear.de

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Neue gesetzliche Vorschriften beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in Frankreich

Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten sind in gewissen Vertriebskonstellationen auch im Ausland zur Registrierung, Rücknahme etc. verpflichtet. Zu Jahresbeginn haben sich in Frankreich gleich mehrere Verpflichtungen für Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer geändert, die auch für Sie relevant sein könnten.

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