Ziel der Änderungen ist es, die WEEE-Richtlinie mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 in Einklang zu bringen. In diesem ging es um die teilweise Ungültigkeit der Richtlinie aufgrund der ungerechtfertigten rückwirkenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Abfälle von Photovoltaikmodulen, die zwischen dem 13.08.2005 und dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden.
Die Änderungen beinhalten, dass
- die Kosten für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen, die nach dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden, beim Hersteller dieser liegen
- die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte, die 2018 in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, für diejenigen E-Produkte gelten soll, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.
Mehr über den Hintergrund und die nächsten Schritte erfahren Sie unter www.bvse.de.
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