Herstellerverantwortung
11.08.2021 | Johanna Stein

Bevollmächtigung nach ElektroG: Herstellerpflichten übernehmen - die Umwelt schützen

Wer produziert und in den Verkehr bringt, steht auch für die Entsorgung in der Pflicht. Das ist zumindest der Grundgedanke hinter den in den letzten 15 Jahren erlassenen Regeln und Gesetzen zur Produktverantwortung und erweiterten Herstellerverantwortung. Besonders wichtig ist das in der Entsorgung von anspruchsvollen Gütern wie Batterien und Elektrogeräten.

Aber was, wenn der Produzent außerhalb des Geltungsbereichs der nationalen oder europäischen Gesetze sitzt?

Dann greift die Pflicht für Bevollmächtigte nach ElektroGesetz: Produzenten und Importeure, die keinen Sitz in Deutschland haben, müssen einen Bevollmächtigten einsetzen, der die Herstellerpflichten in seinem Namen für Deutschland übernimmt.

Dieser Bevollmächtigte ist für deutsche Behörden greifbar und muss die vorgeschriebenen Anforderungen an Registrierung, Information und Dokumentation rund um die Produkte seines Auftraggebers und deren Entsorgung erfüllen.

Bevollmächtigte übernehmen Verantwortung

Für die Hersteller ist beim Thema Bevollmächtigung nach Elektrogesetz in erster Linie die Registrierung ihrer Elektro- und Elektronik-Produkte bei der stiftung ear durch den
Bevollmächtigten relevant, ohne die sie keinen Marktzugang in Deutschland erhalten. Für die Gesellschaft bedeutet das aber, dass die bevollmächtigten Firmen umfangreich
Verantwortung übernehmen, damit gerade potenziell umweltschädliche Bestandteile und Wertstoffe zuverlässig zurückgenommen und fachgerecht zu recycelt werden.

Die damit verbundenen Pflichten zu differenzierter Dokumentation und Nachweisen gehen inzwischen auch oft über die internen Möglichkeiten deutscher Unternehmen
hinaus. In den letzten Jahrzehnten hat hpm deshalb viel Erfahrung damit gemacht für Firmen Entsorgung und die damit verbundene Bürokratie zu übernehmen. Damit wird
auch sichergestellt, dass gerade in Zeiten wachsender Elektromobilität die Umwelt nicht stärker als nötig belastet wird und Ressourcen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben.

hpm hilft als Bevollmächtigter gemäß ElektroG internationaler Unternehmen ihrer Verantwortung als Produzenten von Elektrogeräten gerecht zu werden.

Effiziente Lösungen mit dem richtigen Beauftragten nach ElektroGesetz schützen die Umwelt

Erfahren Sie mehr zu den Angeboten rund um verantwortungsvolle Entsorgung von Elektroaltgeräten, der rechtssicheren Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung und Umweltmanagement allgemein.

Oder kontaktieren Sie uns unverbindlich zu einer Bevollmächtigung nach ElektroG §8.

| Johanna Stein

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