Wer produziert und in den Verkehr bringt, steht auch für die Entsorgung in der Pflicht. Das ist zumindest der Grundgedanke hinter den in den letzten 15 Jahren erlassenen Regeln und Gesetzen zur Produktverantwortung und erweiterten Herstellerverantwortung. Besonders wichtig ist das in der Entsorgung von anspruchsvollen Gütern wie Batterien und Elektrogeräten.
Aber was, wenn der Produzent außerhalb des Geltungsbereichs der nationalen oder europäischen Gesetze sitzt?
Dann greift die Pflicht für Bevollmächtigte nach ElektroGesetz: Produzenten und Importeure, die keinen Sitz in Deutschland haben, müssen einen Bevollmächtigten einsetzen, der die Herstellerpflichten in seinem Namen für Deutschland übernimmt.
Dieser Bevollmächtigte ist für deutsche Behörden greifbar und muss die vorgeschriebenen Anforderungen an Registrierung, Information und Dokumentation rund um die Produkte seines Auftraggebers und deren Entsorgung erfüllen.