Haben auch Sie schon die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit Ihr Unternehmen im Rahmen der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) ab Januar 2022 einen gesetzeskonformen Marktauftritt garantieren kann und auch Sie ihren Teil dazu beitragen, dass die zukünftigen Sammelquoten nicht mehr verfehlt werden?
Die aktuell geltende Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG2) wird durch die vom Bundestag geschlossenen Neuerungen und Pflichten für Hersteller, Vertreiber, Online-Marktplatzbetreiber und Entsorger weitreichende Folgen haben. Die Pflichten für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten als auch für die Rücknahme von Elektroaltgeräten werden präziser benannt und Verstöße werden stärker geahndet.
Doch was genau bedeutet das für Sie?
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