Eine EU-Richtlinie, wie wir Sie nach heutigem Stand bei Elektro- und Elektronikgeräten in Form der WEEE-Richtlinie, Verpackungen in Form der Verpackungsrichtlinie und bei Batterien noch bis dato in Form der Batterierichtlinie kennen, wird stets in nationales Recht umgewandelt. Besonders jedoch ist die Tatsache, dass es bei Richtlinien für die Mitgliedsstaaten Handlungsspielraum bei der Auslegung bzw. Umsetzung der Angaben aus der Richtlinie gibt, kurzum: eine EU-Richtlinie muss in Deutschland nicht 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden! Die nicht einheitlich Umsetzung und die daraus resultierenden unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedländern stellen gerade für international tätige Unternehmen seit jeher eine große Herausforderung dar. Um eine harmonisierte Umsetzung zu gewährleisten und den Akteuren die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, hat der EU-Gesetzgeber eine Batterieverordnung erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und gleichermaßen gilt (1:1).
Hersteller müssen demnach für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat die einzelnen Anforderungen kennen und verstehen! Diese nationalen Flickenteppiche gehören nun der Vergangenheit an!
Des Weiteren legt die Batterieverordnung Verpflichtungen für den gesamten Lebenszyklus aller Batterietypen fest: Vom Design bis hin zum recycelten Gehalt, den CO2-Emissionen und der Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, während die Richtlinie lediglich Batterieabfälle abdeckt.